Rittertum und Ritterorden
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Rittertum und Ritterorden
Die Entstehung des Rittertums geht auf eine militärische Neuerung zurück, die seit dem 8.
Jahrhundert das Kriegswesen des Abendlandes entscheidend umgestaltet hatte:
das Aufkommen von Reiterheeren, die die bisher zu Fuß kämpfenden Volksheere ablösten. Der Dienst als »Ritter« setzte neben einer kostspieligen
Ausstattung (
Pferd,
Rüstung,
Bewaffnung) auch dauerndes
Training voraus, was dazu führte, dass der Ritter - im
Gegensatz zu dem früheren nur bei Bedarf aufgebotenen Gelegenheitskämpfer - den Typ des Berufskriegers verkörperte. Für diesen neuen Beruf kamen zunächst vor allem die adligen Grundherren, mit dem Aufkommen des
Lehnswesen aber auch die Masse der karolingischen Freien in Betracht.
Die Rüstung des Ritters
bestand aus einer Art Panzerhemd, einem engen Gewand aus schwerem Tuch oder Leder, das mit Metallschuppen oder ineinander verflochtenen Eisenringen besetzt war; der Helm ließ ursprünglich das
Gesicht unbedeckt und war lediglich mit einem Nasenschutz versehen. Erst in der Stauferzeit setzte sich der geschlossene Topfhelm - später mit aufklappbarem Visier - durch, und seit dem 14. Jahrhundert wurde das Panzerhemd von einem starren Plattenpanzer abgelöst. Die
Verleihung der Ritterwürde erfolgte nach einer
gewissen Ausbildungszeit als Knappe oder »edler Knecht« im Rahmen eines feierlichen Symbolaktes (
Schwertleite, später Ritterschlag). Unter maßgeblichem Einfluss der Kirche bildete sich ein gemeinsames christliches
Standesethos heraus, das dem Ritter als
Aufgabe vor allem den Kampf gegen die Heiden zuwies, der in der Kreuzzugsbewegung seinen
Höhepunkt erreichte. Die Kreuzzüge brachten außerdem die geistlichen Ritterorden hervor, die im 12. Jahrhundert im Heiligen Land entstanden (Templer-, Johanniter-,
Deutscher Orden) und die die traditionellen Mönchsgelübde (
Armut,
Keuschheit,
Gehorsam) mit der
Pflicht zum Heidenkampf und bewaffnetem Pilgerschutz verbanden.
Der zunehmende Bedarf an Rittern führte vor allem in
Deutschland dazu, dass das Königtum und zahlreiche Grundherren seit dem 12. Jahrhundert verstärkt auch Unfreie (
Ministerialen, Dienstmannen) als Ritter ausbilden ließen. Inzwischen wurde ritterliche mit adliger Lebensweise gleichgesetzt, sodass die
Aufnahme dieses Personenkreises in die elitäre
Gemeinschaft der »nach Rittersart« Lebenden zur Folge hatte, dass mit der Zuerkennung der vollen Lehnsfähigkeit der unfreie Status immer mehr in Vergessenheit geriet und bald überhaupt keine Rolle mehr spielte. Durch
Abgrenzung nach unten - von nun an sollten nur noch »Ritterbürtige«, nur Söhne und Enkel von Rittern, den Ritterberuf ergreifen können - gelang es den ehemals Unfreien, ihren eigenen Status zu einem niederadligen Geburtsstand aufzuwerten;
dieser Prozess kam noch im 13. Jahrhundert weitgehend zum
Abschluss.
Universal-Lexikon.
2012.
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